Personalräte
Die beiden Personalräte der Folkwang Universität der Künste (einer für die künstlerisch & wissenschaftlich Beschäftigten, der andere für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen) vertreten auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Beschäftigten gegenüber der Dienststelle.
Die Personalräte arbeiten mit der Dienststelle zusammen und übernehmen wichtige Aufgaben hinsichtlich der Stellung aller Mitarbeiter*innen und Beschäftigten der Folkwang Universität der Künste. Dabei bestehen formelle Beteiligungsrechte durch die Personalräte. Die stärkste Form der Beteiligung ist die Mitbestimmung (z. B. Einstellung, Ein- und Umgruppierung, Versetzung). Weitere Formen sind Mitwirkung und Anhörung.
Vor allem aber sind wir Anlaufstelle für die MitarbeiterInnen und Beschäftigten bei Problemen am Arbeitsplatz. Wenn Sie Fragen zur Arbeit der Personalräte haben oder Hilfe benötigen, sprechen Sie uns einfach an.