Gemäß des Ticketvertrages zur Nutzung des Deutschlandsemestertickets sind in der Regel ordentlich immatrikulierte sowie beurlaubte Studierende (inkl. Promovierende) berechtigt.
Nicht berechtigt sind hingegen Zweit- sowie Gasthörer*innen.
Der Ticketvertrag regelt darüber hinaus noch einige Tatbestände, die in bestimmten Fällen zu einer Befreiung bzw. Erstattung führen könnten. Bitte wenden Sie sich hierfür an asta-vorstand(at)folkwang-uni.de
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist mit Blick auf die Umsetzung des Deutschlandsemestertickets grundsätzlich Vertragspartner des Verkehrsverbundes. Somit ist der AStA auch für Sie Ansprechpartner, wenn es um Fragen der Bezugspflicht, der Abrechnung bzw. einer möglichen Befreiung vom Ticket etc. geht.
In bestimmten Fällen können Studierende sich von der Ticketpflicht befreien lassen bzw. im Nachgang eine Erstattung erhalten. Dies betrifft u.a. Studierende, die über mindestens drei Monate des Semesters...
... im Ausland sind oder
.
...reiseunfähig waren bzw. die mit ärztlichem Attest nachweisen können, dass ihnen die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in dieser Zeit nicht möglich war.
Bei den hier genannten Fragen bzw. dem Wunsch, einen solchen Antrag an den AStA zu stellen, wenden Sie sich bitte direkt an asta-vorstand(at)folkwang-uni.de
Um ein Ticket via RIDE abrufen zu können, wird im Zuge der Authentifizierung überprüft, ob es sich beim jeweiligen User aktuell um eine*n ticketberechtigte*n Studierende*n handelt.
Technische Authentifizierung
Hierzu werden Sie zuerst auf eine "Single-Sign-On"-Seite der Folkwang Universität der Künste geleitet. Mit Hilfe dieser Seite ("Identity Provider / ldP") kann die Hochschule sicherstellen, dass sich einzig Nutzer*innen gegenüber Dritten ("Service Providern / SP") als Studierende authentifizieren, die es auch wirklich sind. Hierzu wird der Dienst "Shibboleth" genutzt.
Im Hintergrund wird nach der Eingabe von Benutzername und Passwort geprüft, ob es sich bei dem Login zum aktuellen Zeitpunkt um eine*n ticketberechtigte*n Studierende*n der der Folkwang Universität der Künste handelt. Der Anfragezweck, der den Nutzer*innen auch in der Anzeige entsprechend dargestellt wird, lautet mit Blick auf das Semesterticket "Anmelden bei RIDE".
Die eingegebenen Login-Daten werden hierbei selbstverständlich nicht an den SP übertragen.
Einzig die für die Nutzung des Dienstes, sprich für den Abruf des Tickets, erforderlichen Daten werden durch die Hochschule an den SP übermittelt, sodass mit Hilfe der Daten das personalisierte Ticket erzeugt werden kann. Bei diesen Daten handelt es sich um: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Matrikelnummer sowie die entsprechende Gültigkeit der Fahrgenehmigung.
Hierzu werden Sie zuerst auf eine "Single-Sign-On"-Seite der Folkwang Universität der Künste geleitet.