Informationen zum Bildungsurlaub für Lehrende und Mitarbeitende

Angestellte Lehrende und Mitarbeitende der Folkwang Universität der Künste können sich zur beruflichen und politischen Weiterbildung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeldes freistellen lassen; Auszubildende zur politischen Weiterbildung. Grundlage dafür bildet das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).

Für Beamtinnen und Beamte gilt § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW – FrUrlV NRW.

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